Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
Art 4 GGV, Art 24 GGV, Art 25 GGV
Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über Nichtigkeitswiderklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für eine Duschwanne; Verfahren des Gerichts bei Erhebung der Widerklage auf Nichtigerklärung des Klagemusters im Verletzungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über Nichtigkeitswiderklage
- rechtsportal.de
Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für eine Duschwanne
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2012 - 6 O 401/11
- OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 93/14
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10
Kinderwagen
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
Sie ist gegeben, wenn das betreffende Muster jeweils einen abweichenden Gesamteindruck aufweist (BGH vom 28. September 2011, Az. I ZR 23/10, = GRUR 2012, 512 - Kinderwagen I, Tz. 26). - EuGH, 13.02.2014 - C-479/12
Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
Die Frage, ob und wenn ja, wann ein bestimmtes Muster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, ist eine Tatsachenfrage, die das Verletzungsgericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach eigener Überzeugung zu entscheiden hat (vgl. EuGH v. 13.2. 2014 - C-479/12 Tz. 29 - Gartenpavillon). - EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
Das Landgericht hat dazu zutreffend ausgeführt, dass der informierte Benutzer ein solcher ist, dem eine durchschnittliche Aufmerksamkeit, zugleich aber eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner persönlichen Erfahrung, sei es wegen seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich (EuGH v. 20.10.2011 - C 281/10, Tz. 53 PepsiCo = GRUR 2012, 506).
- BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11
Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
Dementsprechend hat der Designer bei der Gestaltung von Duschwannen einen verhältnismäßig großen Spielraum, der jedenfalls nicht geringer ist als beispielsweise bei Schuhsohlen (vgl. hierzu und zu dem daraus folgenden Maßstab zur Beurteilung er Eigenart: BGH GRUR-RR 2012, 277, Tz. 19, 22 - Milla). - EuG, 14.06.2011 - T-68/10
Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
Diese Dokumente sind ausreichend, um eine Offenbarung dieses Musters zu belegen (vgl. dazu EuG vom 14. Juni 2011, GRUR Int. 2011, 746). - OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12
Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
Es ist auch nicht ersichtlich, dass im Bereich der Duschwannen ungeachtet der dort eher großen Gestaltungsmöglichkeiten eine besonders große Anzahl vorbekannter Muster die Anforderungen an die Eigenart unter dem Gesichtspunkt einer hohen "qualitativen" Musterdichte herabsetzen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 28.2. 2013 - 6 U 212/12 Tz. 12 bei juris).
- OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; …
Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Designs für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 DesignG ohne jede Bedeutung wären. - OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14
Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters mangels Eigenart
Unter diesen Umständen ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 20.2.2014 - 6 U 265/12, juris-Tz. 41) geboten, über die Widerklage durch Teilurteil zu entscheiden und das Verfahren über die Klage bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Widerklage auszusetzen (§§ 148, 301 ZPO). - OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie …
Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Muster für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums ohne jede Bedeutung wären. - OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 6 U 105/15
Schutzumfang eines eingetragenen Designs
Sind nämlich auf einem bestimmten Gebiet die durch den Verwendungszweck an sich eröffneten weiten Gestaltungsmöglichkeiten nicht nur die Zahl vorbekannter Muster, sondern auch dadurch eingeengt, dass diese untereinander nur noch einen geringen Abstand halten, führt dies - über die ("quantitative") Mustervielfalt hinaus - zu einer ("qualitativen") Musterdichte mit der Folge, dass die Gestaltungsfreiheit eingeschränkt ist (Senat, Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen 6 U 212/12; Urteil vom 20.02.2014 , Aktenzeichen 6 U 265/12).